Joint Venture (Ahaus) e.V.

Mitgliedschaft

Der Joint Venture (Ahaus e.V.) – im Folgenden auch JVA genannt – hat sich zur Aufgabe gemacht, Cannabis für den Eigenkonsum der Mitglieder gemeinschaftlich anzubauen. Die Anbau- und Abgabestelle befindet sich in Ahaus, Hindenburgallee 2.

Voraussetzungen

Mitglieder müssen mindestens 21 Jahre alt sein, eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens einem Jahr einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Anzahl der Mitglieder ist begrenzt; in jedem Fall auf die gesetzlich festgelegte Grenze von 500 Personen.  

Mitgliedsgebühren

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25 Euro, die Mitgliedsgebühr 5 Euro. Aufgrund der gesetzlichen Regelung muss die Mitgliedschaft in einem Cannabis Anbauverein mindestens 3 Monate andauern, bevor sie gekündigt werden kann. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Mitgliedschaft ohne weitere Kosten oder Gebühren jederzeit gekündigt werden. 

Bezug von Cannabis

Ausschließlich Mitglieder von JVA können Cannabis beziehen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist der Bezug jedoch auch ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Eine Weitergabe oder -verkauf an andere Personen ist strafbar. Die maximale Abgabemenge pro Mitglied ist gesetzlich auf 25 Gramm Cannabis innerhalb eines Zeitraums von jeweils 14 Tagen begrenzt. Mitglieder müssen sich bei der Übergabe ausweisen. Die Übergabe muss persönlich erfolgen. 

Kosten für Cannabis

Joint Venture (Ahaus) e.V. arbeitet gemeinnützig und erzielt keine Gewinne. Daraus ergibt sich, dass sich der Preis für das angebaute Konsum-Cannabis: Er entspricht den jeweils aktuellen Kosten, die anteilig auf die geerntete Menge umgelegt wird. Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus der Miete für die Technik, der Pacht für die Räumlichkeiten, der Samen sowie den Energiegiekosten zusammen.

Kostenpflichtig Mitglied werden

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 25 Euro. Die Mitgliedsgebühr beträgt monatlich 5 Euro.